Beitrag von IZZY
Am 9. April 2025 ist bei IZZY nachfolgender Beitrag erschienen. IZZY ist ein der Unterhaltung dienendes Projekt der Ringier-Gruppe. Bereits am 19. Dezember 2024 haben wir dem IZZY-Team nachfolgendes Mail zur Darlegung der Situation zugestellt. Lesen sie selbst.
Liebes IZZY Team
Gestern haben sie mich auf dem Weg ins Geschäft angesprochen. Ich bin mir bewusst, dass Ihr Format der Unterhaltung dient und eine sachliche Auseinandersetzung während eines Interviews auf der Strasse nicht möglich ist. Auf meine Einladung hin, dies im Geschäft in aller Ruhe unter Bezugnahme der Akten anzuschauen und zu besprechen sind Sie leider nicht eingegangen. Aus diesem Grund nehmen wir hiermit gerne nochmals schriftlich Stellung.
Vorausgehend möchten wir festhalten, dass wir uns dem Code of Conduct von Inkasso Suisse verpflichtet haben und uns an diesen halten. Diesen finden sie unter http://www.inkassosuisse.ch.
Sie sagten aus, wir würden einfach Fälle aufnehmen und Rechnungen versenden. Dies ist nicht korrekt. Wir plausibilisieren, ob eine Leistung vom Auftraggeber erbracht wurde. Dies war in diesem Fall gegeben und wurde mit einem Foto des falsch parkierten Fahrzeuges dokumentiert.
Es ist richtig, dass wir die Person mehrmals angeschrieben haben. In diesem konkreten Fall war aber sehr unüblich, dass sich die Person während knapp zwei Jahren nicht bei uns gemeldet hat, warum sie der Meinung ist, die Forderung sei nicht zu bezahlen. Somit gab sie uns keine Möglichkeit, den Einwand zu prüfen.
Wie im gestrigen Interview erläutert, ist es korrekt, dass wir dann nach knapp zwei Jahren eine Gegenrechnung vom Betroffenen erhalten haben. Dies ist sehr aussergewöhnlich, zumal die Rechnung unseren Schreiben nachempfunden wurde. Hinzu kommt, dass der Absender eine @ringier.ch Mail im der besagten Rechnung aufführte. All diese Umstände sind sehr ungewöhnlich und werfen die Frage auf, ob womöglich das Ganze nur einem Bericht dienen könnte und womöglich bewusst während knapp zwei Jahren auf eine Rückmeldung an uns verzichtet wurde.
Auf diese doch sehr ungewöhnliche Rechnung hin, haben wir den Fall umgehend abgeschlossen, zumal in dieser Rechnung der begründete Einwand erstmals aufgeführt wurde, bereits Rechtsvorschlag erhoben zu haben. Unsere Abklärungen ergaben dann, dass dieser Einwand korrekt ist und wir vor diesem Hintergrund anders vorgegangen wären.
Wir möchten an dieser Stelle nochmals festhalten, dass wir den Hergang ausserordentlich bedauern, hätte sich doch all dies mit einer früheren Rückmeldung vermeiden lassen. Wir entschuldigen uns dennoch für die entstandenen Umstände und erwarten vor diesem Hintergrund diese Umstände, einer korrekten Darlegung dienend, bei Ihrer Berichterstattung aufzunehmen.
Freundliche Grüsse
Creditreform Egeli Zürich AG, Raoul Egeli
