Gebührensenkung für Betreibung und Konkurs gefordert
Der Nationalrat will die Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs senken.
Der Nationalrat hat einer Motion des Walliser FDP-Parlamentariers Philippe Nantermod zu tieferen Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Seitens von Justizministerin Karin Keller-Sutter gab es in der Debatte keinen inhaltlichen Widerstand. Es sei aber noch zu früh, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten. Nun ist der Ständerat an der Reihe.
«Der Bundesrat wird aufgefordert, entweder die in der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) vorgesehenen Gebühren zu senken, oder es den Kantonen zu ermöglichen, auf ihrem Gebiet solche Senkungen vorzunehmen. Die Gebühren müssen gesenkt werden, um landesweit ein Gleichgewicht der Jahresrechnungen unter den Betreibungs- und Konkursämtern zu gewährleisten und übermässige Gewinne zu vermeiden.» So lautet die Motion mit dem Aktenzeichen 20.3066, mit der der Walliser schon vor zwei Jahren zu der Gebührensenkung aufgerufen hatte. Zahlreiche Kantone hielten sich nicht an das Kostendeckungs- und Äquivalentsprinzip und strichen Millionengewinne ein, häufig auf Kosten der KMU. «Die Verfassungsgrundlagen bezüglich Steuern verlangen eine Anpassung der Gebühren, entweder für das ganze Land, oder indem man den Kantonen, die zu hohe Gewinne erzielen, erlaubt, die Gebühren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu senken.»
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion verlangt, mit der Begründung, derzeit liefen Abklärungen, ob der Gebührentarif das Kostendeckungsprinzip tatsächlich verletze und ob eine Senkung geboten sei. Diese Abklärungen, wiewohl für Sommer 2021 angekündigt, waren bei der parlamentarischen Debatte Anfang März noch nicht abgeschlossen. Justizministerin Karin Keller-Suter entschuldigte sich beim Motionär, Corona habe den Abklärungen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Bericht solle aber in diesem Sommer vorliegen. Sie wolle diesem deshalb nicht vorgreifen, sondern das Ergebnis abwarten. «Die Kosten und Gebühren unterscheiden sich zwischen den Kantonen teils erheblich. Es gibt Kantone, die elektronisch arbeiten und dadurch weniger Kosten haben; vielleicht haben sie dafür eine Überdeckung der Gebühren. Bei anderen Kantonen ist die Deckung der Kosten in Ordnung.» Es sei deshalb verfrüht, einen solchen Auftrag zu erteilen. Die Kantone würden zudem nicht allzu begeistert sein. Sie sei auch einmal Regierungsrätin gewesen. «Es ist schon bequem, eine Kostenüberdeckung zu haben, Sie können dann die Staatskasse füllen. Von daher ist der Bundesrat absolut bei Ihnen. Es ist jetzt eine Frage des Vorgehens.». Der Nationalrat hat die Motion diskussionslos überwiesen. Jetzt ist der Ständerat an der Reihe.
Urs Fitze