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Es bleibt beim Verzugszinssatz von 5 Prozent

Der Nationalrat hat als Zweitkammer eine parlamentarische Initiative endgültig versenkt, die eine Anbindung des Verzugszinses an die «Marktzinssätze» verlangt hatte.

Mit 126 zu 58 Stimmen hat die grosse Kammer des Parlaments am 28. Februar beschlossen, auf die parlamentarische Initiative des Tessiner Nationalrats Fabio Ragazzi (die Mitte) nicht einzutreten. Sie ist damit dem Ständerat gefolgt. Das Geschäft ist nach einer achtjährigen Debatte erledigt und wird nicht weiter behandelt. Ragazzi hatte 2016 verlangt, dass der Verzugszinssatz «an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze» anzubinden sei. Er begründete seinen Vorstoss mit der schwachen Konjunktur, dem starken Franken und Negativzinsen. In diesem wirtschaftlichen Umfeld stelle ein Verzugszinssatz von fünf Prozent «für viele Unternehmen eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar.» Er erntete damit einige Zustimmung in den beiden Kommissionen für Rechtsfragen, die das Geschäft in die zuständigen Parlamentskammern weiterreichten.

Der Verband Creditreform setzte sich gemeinsam mit dem Gewerbeverband für die Anliegen von Gläubigerinnen und Gläubigern ein und lobbyierte für eine Ablehnung des Geschäftes. Der Initiant ging von einer falschen Ausgangslage aus. Er nahm an, dass die Höhe des Verzugszinses auch für die Verzinsung von Abgaben und staatlichen Forderungen massgebend sei. Diese ist jedoch in der «Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern» geregelt. In die Irre führte auch das Argument, beim Verzugszins auf den Saron (früher Libor) Bezug zu nehmen. Dieser ist unter anderem der Referenzzinssatz für grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen, aber nicht für die Verzinsung von ungesicherten «Lieferantenkrediten».

Trotz aller Bemühungen und nach mehreren Fristverlängerungen sprach sich der Nationalrat im September 2023 mit Stimmen aus FDP, SP, Grünen und der Mitte für die Initiative aus. Der Ständerat lehnte diese im vorigen Dezember knapp ab, mit 20 zu 17 Stimmen bei sechs Enthaltungen. Der fixe Verzugszinssatz habe sich bewährt und sei im geschäftlichen Verkehr viel einfacher und klarer zu handhaben, wurde in der Debatte argumentiert. Nun standen sich die Haltungen der beiden Kammern diametral gegenüber. Doch schon die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen machte eine Kehrtwende und sprach sich nun deutlich gegen die parlamentarische Initiative aus. In der Debatte in der grossen Kammer begründete der ehemalige Mitunterzeichner, Mitte-Nationalrat Philipp Bregy, den Meinungsumschwung. Die Beratungen hätten gezeigt, dass es nicht mehr um das seinerzeit durchaus berechtige Anliegen, einer hohen Belastung der Unternehmen durch Verzugszinsen entgegenzuwirken, gehe, sondern um «Schuldnerschutz». Damit sei klar geworden, dass «unter diesen Umständen die Vorlage alles andere als KMU-freundlich ist und das falsche Signal senden könnte, Schulden zu machen.» Bundesrat Beat Jans hatte im Namen des Bundesrats argumentiert, es müsse vermieden werden, «ein System zu schaffen, in dem der säumige Schuldner genauso gut behandelt wird wie der sorgfältige Schuldner, der seine Rechnungen pünktlich zahlt.» Gerade für KMU seien verspätete Zahlungen «ein grosses Problem». In diesem Kontext sei «die Senkung der Verzugszinsen, die Vorlage würde ja eine Senkung von 5 auf 4 Prozent bewirken, ein falsches Signal.»

Urs Fitze