Die Bevorschussung von Konkursen gehört abgeschafft
Der Fall eines «Schuldenkönigs» im Kanton Solothurn zeigt die Mängel im Schweizer Konkursrecht exemplarisch auf. Wenn Handwerker aus Kostengründen auf Konkursbegehren verzichten, liegt der Fehler im System.
Der im Fernsehmagazin «Kassensturz» präsentierte Fall eines Solothurner «Schuldenkönigs», der weit über 700'000 Franken an Verlustscheinen angehäuft hat, stimmt nachdenklich. Der Mann lebt im Luxus und bringt es fertig, auch lokale Handwerker und Lieferantinnen zu verprellen. Stossend ist die Hilflosigkeit der Gläubigerinnen und Behördenvertreter. Durchs Band heisst der Tenor, man könne nichts machen. Die Tricks des Hochstaplers sind dabei altbekannt: Man schinde Eindruck und nutze den Goodwill anderer schamlos aus, lasse die Rechnungen unbezahlt und zahle im übrigen selbst für Luxusartikel bar, aber auf anderen Namen. Dann sehen auch die Betreibungsbeamt:innen alt aus, wenn die Luxusautos vor der Haustüre nicht dem Schuldner, sondern einem Angehörigen gehören. Zwei Dinge sind in dem Beitrag leider unerwähnt geblieben: Es macht sicher, wie vorgeschlagen, immer Sinn, einen Betreibungsauszug zu verlangen vor einem Geschäftsabschluss und bei Zweifeln Vorkasse zu verlangen. Noch um einiges aussagekräftiger sind aber die Bonitätseinschätzungen von Creditreform, weil diese nicht nur Betreibungen, sondern auch das allgemeine Zahlungsverhalten, Konkurse – also die Bonität des zukünftigen Kunden - berücksichtigen.
So lässt sich in vielen Fällen schon wesentlich früher erkennen, ob jemand in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Besonders stossend sind aber die resignierten Worte lokaler Handwerker, die auf ein Konkursbegehren aus Kostengründen verzichten, weil ja sowieso nichts mehr zu holen sei. Tatsächlich verlangen die Konkursämter durchschnittlich 5000 Franken Kostenvorschuss, der von jenem Gläubiger zu leisten ist, der den Konkurs verlangt. Die Chance, dass auch dieses Geld unwiederbringlich verloren geht, ist weit grösser als die Aussicht, wenigstens etwas von der Schuld wieder eintreiben zu können. Dabei wäre es für die gesamte Wirtschaft unabdingbar, dass Firmen, die nicht überlebensfähig sind, vom Markt verschwinden, bevor sie noch mehr Schaden anrichten. Es wäre deshalb allen gedient, wenn die Konkursämter gehalten wären, auf die Kostenvorschüsse zu verzichten und die Konkursverfahren im Eigeninteresse effizient abzuwickeln.
Raoul Egeli, Präsident Verband Creditreform
Der Kassensturz-Beitrag vom 27.4.2021 ist in der Mediathek von SRF unter dem Titel «Schuldenkönig finanziert Luxus-Leben durch Tricksereien und Staatsgelder» abrufbar. www.srf.ch/play