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Auf einmal sind sie weg

Nur ein Monat liegt zwischen zwei Betreibungsregisterauszügen und in dieser Zeit "verschwinden" 24 Betreibungen.

24 Positionen mit einem Gesamtumfang von über 250'000 Franken umfasste der Betreibungsauszug der Einzelhandelsfirma eines Unternehmers, darunter zahlreiche öffentlich-rechtliche Gläubiger, von der Ausgleichskasse bis zur Oberzolldirektion. Der Schuldner hatte sich diese Betreibungen über einen Zeitraum von vier Jahren eingehandelt und die Beträge jeweils über das Betreibungsamt oder direkt an die Gläubiger beglichen. Für eine Bonitätseinschätzung sind diese Informationen von einiger Relevanz.

Einen Monat später heisst es auf dem Auszug aus dem Betreibungsregister: «Wir bescheinigen hiermit, dass beim Betreibungsamt … keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert sind.»

Wie ist das möglich?

In solchen Fällen kann ein Schuldner nämlich keine Löschung aus dem Betreibungsregister erwirken. Das geht nur, wenn er Rechtsvorschlag erhoben hat und keine Rechtsöffnung beantragt wurde. Löschungen können, wenn die Forderung bezahlt worden ist, nur von den Gläubigern veranlasst werden, in aller Regel auf Wunsch des Schuldners. Die öffentlich-rechtlichen Gläubiger, die über mehrere Jahre ihre Guthaben auf dem Rechtsweg eintreiben mussten, zeigten sich in diesem Fall kulant, wohl auch, weil der Schuldner seine Rechnungen nun fristgerecht zu zahlen scheint. Die letzte Betreibung lag mehr als ein Jahr zurück.

Auf einem anderen Blatt steht allerdings, ob dies auch so bleibt, zumal der Schuldner, so darf spekuliert werden, es offensichtlich darauf angelegt hatte, auf die Geduld und Kulanz der öffentlich-rechtlichen Gläubiger zu setzen. Forderungen von Privaten oder Unternehmen waren mit Ausnahme einer Versicherung nicht gelistet.

Claude Federer