Die Wirtschaftsauskunfteien der Schweiz halten sich an eigens verabschiedete Verhaltensregeln.
Verhaltensregeln
Verhaltensregeln Wirtschaftsauskunfteien
Creditreform, wie auch andere Anbieter von Bonitätsinformationen, haben sich mit Verhaltensregln auf verbindliche Vorgaben für die Bearbeitung von personenbezogenen Daten geeinigt. Die Regelung umfasst nicht nur die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes DSG durch die Auskunfteien, sondern stellt auch klar, welche Datenarten die Auskunfteien in welcher Frist speichern dürfen. Die Auskunfteien tragen damit den Anliegen der Öffentlichkeit in Bezug auf die Bearbeitung und Speicherung von Daten Rechnung, bekennen sich aber gleichzeitig zur Wichtigkeit von Bonitätsinformationen für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten und die Schweizer Wirtschaft.