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Finanzintermediäre und einige andere Branchen sind gemäss Geldwäschereiverordnung verpflichtet, gewisse Verfahren zur Vermeidung von Geldwäscherei-Transaktionen einzuhalten.

MIt dem ComplianceCHECK von Creditreform werden zwei wesentliche Aufgaben erfüllt:

Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person | Ultimate Beneficial Owner (UBO)

Gemäss dem Geldwäschereigesetz muss der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person (UBO) feststellen und deren Identität überprüfen. Creditreform ermittelt für den ComplianceCHECK aufgrund der vorliegenden Informationen den oder die wirtschaftlich Berechtigten. Benchmarks zeigen, dass auf dieser Basis in 95% der Fälle der korrekte wirtschaftliche Berechtigte ermittelt werden kann. Fehlen Informationen für die Bestimmung des UBO, wird der Kontrollinhaber benannt. Somit können die Angaben vom Vertragspartner plausibilisiert werden. 

Überprüfen des Vertragspartners nach Einträgen in Sanktionslisten oder in Bezug auf politisch exponierte Personen.

Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen selbst oder die wirtschaftlich Berechtigten in Sanktionslisten verzeichnet sind und ob sie politisch exponierte Personen (PEP) darstellen. Im Creditreform ComplianceCHECK werden die Firma und das Management in den Listen geprüft.

ComplianceCHECK - Einzelfallprüfung

Für neue Transaktionen oder im Einzelfall kann über das CrediWEB die ComplianceCHECK-Auskunft bezogen werden. Diese benennt den oder die wirtschaftlich Berechtigten und gleicht das Unternehmen selbst sowie das Management mit den entsprechenden Listen ab. Wurde ein Treffer festgestellt, können über einen Link die Details zum Treffer angezeigt werden. Die Einzelfallprüfung ist auch via Schnittstelle CrediCONNECT verfügbar und die Resultate können zu Dokumentationszwecken gespeichert werden.

ComplianceCHECK – Überprüfung Aktualisierung der Kundendaten

Für die periodische Überprüfung auf Akutalität und gegebenenfalls Aktualisierung des gesamten Kundenstammes kann bei Bedarf ein Abgleich durchgeführt werden. Via Batch werden die Daten mit den entsprechenden Listen abgeglichen und der oder die wirtschaftlich Berechtigten werden angereichert.

UBO PEP-Liste Sanktionsliste Watch & Blacklist

Dank der Beziehungen von Personen in Unternehmen wird über so viele Stufen wie notwendig diejenige Person ermittelt, die als Ultimate Beneficial Owner identifiziert werden kann. Sind keine Eigentumsverhältnisse bekannt, wird vom letzten ermittelten Unternehmen der Eigentumskette die höchste, verantwortliche Person (z.B. bei einer AR VR-Präsident) als Kontrollinhaber bezeichnet.

Für die Bestimmung des UBO gelten folgende Regeln:

  • Wenn mehrere Treffer mit gleichem maximalem Anteil vorhanden sind und alles natürliche Personen sind, dann werden alle als UBO genannt.
  • Wenn mehrere Treffer mit gleichem maximalem Anteil vorhanden sind und es sich z.B. um eine Gesellschaft und zwei natürliche Personen handelt, dann werden die zwei Personen als UBO genannt.
  • Wenn der Alleineigentümer eine Gesellschaft im Ausland ist, wird das höchste Gremium der letzten Gesellschaft als Kontrollinhaber genannt.
  • Wenn mehrere Treffer mit gleichem maximalem Anteil vorhanden sind, z.B. eine Gesellschaft im Ausland und zwei natürliche Personen (CH), dann wird die Gesellschaft im Ausland ausgelistet und die zwei Personen werden als UBO genannt.
  • Wenn zwei Eigentümer mit gleichem maximalem Anteil vorhanden sind, es sich bei beiden um Gesellschaften handelt und eine davon im Ausland ist, wird der Kontrollinhaber des Vorgängers genannt.
  • Wenn zwei Treffer mit je 50% vorhanden sind und eine davon eine Gesellschaft ist und die andere eine natürliche Person ist, wird nur die Person als UBO genannt.
  • Wenn kein Allein- oder Mehrheitseigentümer oder kein dominierender Eigentümer bekannt ist, wird das höchste Gremium der letzten Gesellschaft als Kontrollinhaber genannt.
  • Handelt es sich beim ermittelten UBO um eine verstorbene Person, wird das höchste Gremium der letzten Gesellschaft als Kontrollinhaber genannt.

 

Regeln für den Kontrollinhaber

Wenn kein UBO bestimmt werden kann oder der letzte identifizierte UBO eine Gesellschaft im Ausland ist, wird vom letzten Vorgänger das höchste Gremium gesucht. Wenn dort kein Kontrollinhaber ermittelt werden kann, wird beim zweitletzten Vorgänger gesucht, etc..

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist ein Politiker oder eine Person im unmittelbaren Umfeld eines Politikers, die bezüglich Geldwäsche strengeren Anforderungen als ein Normalbürger unterliegt. (Quelle: Wikipedia, Juli 2016)

Creditreform verwendet für die Prüfung innerhalb des ComplianceCHECKs die Daten von unserem Partner info4c. Diese Datenbank ist die umfangreichste Liste seiner Art und beinhaltet die wichtigsten Personen aus mehr als 240 Länder und Territorien der Welt. 

  • Umfangreich und weltweite Abdeckung
  • Konzipiert und im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen der Geldwäschereiverordnung
  • Alternative Schriftzeichen (Kyrillisch, Arabisch, Mandarin, etc)

Der ComplianceCHECK prüft auch die sogenannten ExPEP's, sofern das Merkmal 2 Jahre und jünger ist.

Offizielle staatliche Verzeichnisse von Personen oder Organisationen, gegen welche rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden.

Qualitativ hochwertig, vollständig und aktuell. Die Listen werden von Compliance-Spezialisten überprüft, um die Erfüllung von Auflagen der Regulierungsbehörden zu gewährleisten.

Sanktionslisten werden von Regulierungsbehörden und anderen offiziellen nationalen und internationalen Organisationen und Institutionen veröffentlicht.

Internationale "Warnmeldungen" über Firmen und Personen von Finanzbehörden und Finanzaufsichtsverantwortlichen, aber auch Fahndungslisten von Polizeibehörden, Regierungen, nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden.

Die Watch & Blackliste ist ein umfassendes Werkzeug bestehend aus mehr als 1'000 Compliance und risikorelevanten Listen aus über 80 Länder:

  • Qualitativ hochwertige Daten, entsprechend den von den Behörden veröffentlichten Listen
  • Anti-Geldwäsche-Listen und Anti-Korruptionslisten
  • Ankündigungen, Veröffentlichungen bzgl. Verbraucherschutz und Warnungen von Finanzbehörden aus der ganzen Welt
  • Für die Berufsausübung gesperrte Direktoren, ausgeschlossene Unternehmen, sanktionierte Unternehmen und Individuen
  • Spezielle nationen- oder themenbezogene Listen (z. B. mit der Mafia verbundene Personen, Unternehmen, die Sklavenarbeit anwenden etc.)
  • Listen von internationalen Tribunalen, Aufstellungen mit internationalen Haftbefehlen, national gesuchten Personen, regionale ministerielle Warnungen, Polizeiwarnungen sowie andere Warnungen

Starker Partner

Unser Partner info4c hat seine Kernkompetenz in der Sammlung und Aufbereitung der relevanten Listen. Die Daten werden in regelmässigen Abständen geliefert und fliessen so in unsere integrierten Auskunftsprodukte ein. 

> mehr Informationen

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