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Selbstauskunft
Bonitätsinformationen zur Vermeidung von Forderungsverlusten
Will ein Verbraucher waren auf Kredit / Rechnung beziehen, so prüft der Kreditgeber vor Vertragsabschluss die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Hierfür bietet Creditreform im Rahmen des schweizerischen Datenschutzgesetzes entsprechende Dienste an und führt herfür eine Bonitätsdatenbank zur Beurteilung der Bonität von Unternehmen und Privatpersonen. Ob der Verbraucher auf Rechnung beliefert wird oder ob er Sicherheiten wie Vorauszahlung zu leisten hat entscheidet der Anbieter selbst.
Ihr Recht: Auskunfts- und Berichtigung
Der SVC legt grossen Wert auf die Qualität und Korrektheit seiner Daten und weist daher ausdrücklich auf das sich aus dem Datenschutzgesetz ergebende Auskunfts- und Berichtigungsrecht hin. Danach kann jede natürliche oder juristische Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft über den eigenen Datensatz verlangen. Den Betroffenen steht ein gesetzlicher Anspruch auf Berichtigung unzutreffender Informationen zu. Auskunfts- und Berichtigungsbegehren sind in schriftlicher Form an den Schweizerischen Verband Creditreform, Teufener Strasse 36, 9000 St. Gallen zu richten. Für die Bearbeitung ist bei natürlichen Personen ein schriftlicher Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Ausweises) erforderlich. Die Gesuche juristischer Personen sind rechtsgültig zu unterzeichnen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat die Handhabung des Auskunfts- und Berichtigungsrechtes durch Creditreform einer Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt werden.