Keine zusätzliche Regulierung der Wirtschaftsauskunfteien nötig
Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung von Wirtschaftsauskunfteien für die Wirtschaft und sieht keinen weiteren Regelungsbedarf.
(Raoul Egeli) Es bedarf «nach Ansicht des Bundesrates keiner zusätzlichen Regulierung der Wirtschaftsauskunfteien.» So klipp und klar hat die Landesregierung zu einem Postulat des damaligen Nationalrates Jean Christophe Schwaab Stellung genommen. Dieser hatte 2016 den Bundesrat beauftragt, «zu prüfen, ob es nicht notwendig wäre, die Praktiken der Wirtschaftsauskunfteien stärker zu regeln, namentlich, ob nicht im Bereich der Methoden, die zur Beschaffung der Informationen über Privatpersonen und Unternehmen verwendet werden, klarere Grenzen eingeführt werden sollen. Es sollen namentlich die rechtlichen Konsequenzen der Verbreitung und Nutzung von unvollständigen oder fehlerhaften Informationen über die Zahlungsfähigkeit geprüft werden».
Der Bundesrat liess zur Beantwortung des Postulats von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe einen Bericht ausarbeiten. Vier Jahre liess sich die Arbeitsgruppe Zeit. Man habe die Fertigstellung und Verabschiedung die Schlussabstimmung zum revidierten Datenschutzgesetz am 25. September 2020 abgewartet, heisst es zur Begründung. Nun sind noch einmal acht Monate ins Land gezogen, bis die Antwort des Bundesrates am 15. Mai 2021 endlich veröffentlicht wurde. Diese anerkennt die hohe Relevanz von Wirtschaftsauskunfteien für die schweizerische Wirtschaft: «Insbesondere kann die Datenbearbeitung durch Wirtschaftsauskunfteien grundsätzlich allen am Wirtschaftsleben beteiligten Personen und damit unter Umständen auch den Konsumentinnen und Konsumenten dienen. Ohne Bonitätsprüfung würde wohl der Kauf auf Rechnung kaum mehr möglich sein.» Mit Blick auf das revidierte Datenschutzgesetz bedürfe es auch «keiner zusätzlichen Rechtsnormen, welche die Tätigkeit der Wirtschaftsauskunfteien regeln würden». Das Datenschutzgesetz dürfte am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung zur Datenschutzverordnung ist allerdings noch nicht einmal eröffnet worden.
Transparenz und Dialog zählen seit jeher zu den Kernanliegen der Wirtschaftsauskunfteien. Im Januar 2019 lud das Bundesamt für Justiz zu einem Hearing ein, bei dem die betroffenen Firmen, unter ihnen auch Creditreform, zu den Anliegen des Postulates Stellung nahmen. Es gelang dabei, zum einen die Bedeutung der Bonitätsprüfungen darzulegen, zum anderen auch klarzumachen, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen völlig ausreichend sind, in einigen Punkten im Datenschutzgesetz, namentlich den Fristen für die Datenverwendung, tendenziell zu weit gehen. Zur Sprache kam auch ein von Konsumentenorganisationen kritisierter Punkt: die Falschidentifikationen von Personen. Die Kritik ist in gewissen Fällen durchaus berechtigt. Doch die Lösung des Problems liegt nicht in Händen der Wirtschaftsauskunfteien, sondern in jenen von Politik und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Diese sind nicht bereit, einen Personenidentifikator einzuführen, der eine zweifelsfreie Identifikation ermöglicht. Die öffentliche Verwaltung schlägt sich auch mit dem Problem herum. Das Adressdienstgesetz löst das Problem, allerdings laut Vorschlag des Bundesrates nur für die Verwaltung. Die Privatwirtschaft bleibt weiter aussen vor. Creditreform hat in der Vernehmlassung leider vergeblich auf diesen grossen Mangel hingewiesen. Nun sieht es danach aus, dass eine zweifelsfreie Identifikation durch die Wirtschaftsauskunfteien wegen des fehlenden politischen Willens auch in Zukunft nicht in allen Fällen möglich sein wird.
Den Wirtschaftsauskunfteien ist die Beachtung der Rechte der betroffenen Personen ein wichtiges Anliegen. So verständigten sich die vier grossen Wirtschaftsauskunfteien, unter ihnen Creditreform, im April 2020 auf einen Verhaltenskodex. Der Bundesrat hat in seinem Bericht dazu festgehalten, dass «zusätzliche Massnahmen auf freiwilliger und selbstregulierender Basis als geeignet und verhältnismässig.» Mit dem Verhaltenskodex haben die Wirtschaftsauskunfteien ein Zeichen gesetzt. Diesen gilt es laufend weiterzuentwickeln. Das gilt insbesondere für die Anpassung an die neue Datenschutzgesetzgebung.
Zusammenfassend darf erfreulicherweise festgestellt werden, dass der Bundesrat mit seinem Bericht die hohe Relevanz der Wirtschaftsauskunfteien für die Wirtschaft anerkennt. Denn Wirtschaftsauskunfteien schützen nicht nur Gläubiger vor unnötigen Forderungsverlusten, sie schützen auch die Konsumenten vor unnötiger Verschuldung.