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Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen

Um den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen zu stärken, will die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) eine Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anpassen.

(mitg) Um den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen zu stärken, will die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) eine Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anpassen. So soll sichergestellt werden, dass eine betriebene Person in mehr Fällen effektiv verhindern kann, dass Dritte von einer Betreibung erfahren. Der Bundesrat stimmt zu.

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